Frauenärztin, Geburtshilfe und Homöopathie

Brustuntersuchung

brusttastenDie Brust soll im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 30. Lebensjahr einmal im Jahr abgetastet werden. Oft machen wir dies als Serviceleistung auch außerhalb dieser Leitlinien für Sie mit. Außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen sollten Sie Ihre Brust möglichst